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DGUV 112 - 191

Arbeitsschuhe nach DGUV

Orthopädische Einlagen und orthopädische Schuhzurichtung an Arbeitssicherheitsschuhen nach
DGUV 112 – 191 (GBR 191)

 

 

 

Wir fertigen Ihre orthopädischen Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe gemäß den Regeln der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV 112 – 191) an.

 

Bei orthopädischer Zurichtung an Arbeitssicherheitsschuhen können beispielsweise Beinlängendifferenzen ausgeglichen werden oder Abrollhilfen angebracht werden, sodass Fußprobleme gemindert bzw. beseitigt werden.

 

Welche Schuhe können verändert werden?

Da Ihre Sicherheitsschuhe einer Baumusterprüfung (ähnlich dem TÜV Ihres Autos) unterliegen, dürfen nur speziell geprüfte und ausgezeichnete Schuhe verändert, oder mit speziell geprüften Einlagen versehen werden. Bitte lassen Sie sich von uns diesbezüglich beraten, bevor Sie Schuhe kaufen oder von Ihrem Betrieb erhalten.

 

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für Einlagen übernimmt (je nach Zuständigkeit und Dauer der Betriebszugehörigkeit) der Arbeitgeber, die Agentur für Arbeit, die Rentenversicherung, oder die Berufsgenossenschaft (bei einem Arbeitsunfall).

 

 

Formulare für Kostenträger/Rentenversicherung hier zum Download:

 

DGUV
Download Antrag

Rentenversicherung Speyer (LVA)
Die nachfolgenden Formulare werden bei der deutschen Rentenversicherung in Rheinland-Pfalz eingesetzt.  (Bitte beachten Sie, dass in anderen Bundesländern unter Umständen andere Vorgehensweisen gibt) Mindestbeitragszahlung von 15 Jahren erforderlich!

 


Deutsche Rentenversicherung Bund
Die nachfolgenden Formulare werden bei der deutschen Rentenversicherung in Berlin eingesetzt. (Bitte beachten Sie, dass in Bundesländern unter Umständen andere Vorgehensweisen gibt) Mindestbeitragszahlung von 15 Jahren erforderlich!


 

Bundesagentur für Arbeit
unter 15 Jahre Beitragszahlung in die Rentenversicherung

Anträge bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit beantragen.

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